Haftung bei Verzug
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Haftung bei Verzug bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit der Partei, die eine Verpflichtung zu erfüllen hat, für Schäden oder Nachteile aufzukommen, die durch Verspätung bzw. Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht entstehen. Sie ergibt sich typischerweise aus vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen (z. B. Verzug gemäß BGB § 286).
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