Haftung bei Verzugsschaden
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug
Haftung bei Verzugsschaden bedeutet die rechtliche Verantwortlichkeit eines Vertragspartners für durch verspätete Leistung entstandene Schäden, soweit der Verzug auf zurechenbare Pflichtverletzungen zurückgeht und gesetzliche oder vertragliche Haftungsregelungen dies vorsehen.
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