Haftung bei entgangenem Gewinn
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Entgangener_Gewinn
Haftung für entgangenen Gewinn, d. h. die Verpflichtung zum Schadenersatz für den durch ein versichertes oder durch ein vertragswidriges Verhalten verursachten entgangenen Gewinn.
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