Im Schadensfall greift die Haftungsentlastung, wenn Spediteur, Reederei oder Frachtführer nachweisen können, dass ein vertraglich oder gesetzlich anerkannter Entlastungsgrund vorliegt – etwa Verschuldensfreiheit, höhere Gewalt oder eine ausdrückliche Freistellungsklausel im Transportvertrag.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung
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