Im Unterschied zur Haftungsfreigrenze, die eine Untergrenze für Schadensersatzansprüche setzt, bezeichnet die Haftungskappung die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Höchstsumme, bis zu der ein Frachtführer für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gütern einsteht – darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung
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