Im Unterschied zur reinen Haftungsbeschränkung regelt eine Haftungsklausel in Logistik- und Transportverträgen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein Dienstleister (Spediteur, Reederei, Lagerhalter) für Schäden, Verluste oder Verspätungen haftet – typischerweise mit Obergrenzen, die sich nach Warenwert, Gewicht oder pauschal bemessen.
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/l/liability-clause.asp
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