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Haftungsübergang

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/haftungsuebergang-transportschaeden.html
Im Logistik- und Transportwesen bezeichnet der Haftungsübergang den Zeitpunkt oder Ort, an dem die rechtliche Verantwortung für die transportierten Güter vom Versender oder Spediteur (z. B. Verkäufer) auf den Empfänger (z. B. Käufer) oder einen anderen Vertragspartner übergeht. Er legt fest, ab wann Schäden, Verluste oder Verspätungen der Ware vom Empfänger getragen werden müssen.

Verwandte Begriffe

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