Havarie-Großbeitrag
Quelle: https://www.britannica.com/topic/general-average
Im Seerecht bezeichnet der Begriff Havarie-Großbeitrag den Anteil der Kosten, die bei einer Havarie oder Gefahr gemeinsam getragen werden müssen (Generalaverage), der von den Betroffenen (Frachten-/Lager- oder Schifffahrtsparteien) als Ausgleichsforderung erhoben wird.
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