Steigt der Rheinpegel nach starken Niederschlägen über die definierten Hochwassermarken, erheben Binnenschifffahrtsoperateure einen Hochwasserzuschlag – das Gegenstück zum bekannteren Niedrigwasserzuschlag.
Quelle: Frachtportal-News «Rhein-Schifffahrt am Limit: Kaub bei nur 11 cm» (13.08.2026); Abgrenzung zum bestehenden Glossareintrag Niedrigwasserzuschlag
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