Sinkt der Pegelstand an Referenzpegeln wie Kaub oder Duisburg-Ruhrort unter definierte Schwellenwerte, erheben Binnenschifffahrtsoperateure einen Niedrigwasserzuschlag – in der Branche auch Kleinwasserzuschlag (KWZ) oder Low Water Surcharge genannt.
Quelle: https://www.contargo.net/en/business/auxiliary-conditions/low-water
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