Das extreme Niedrigwasser auf dem Rhein und anderen deutschen Wasserstrassen wirkt sich inzwischen direkt auf den Strassengüterverkehr aus. Mehrere Bundesländer haben das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw vorübergehend gelockert.
Den Anfang machten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Bremen schloss sich am 10. August an. Auch Baden-Württemberg hat inzwischen eine Ausnahme erlassen. Bayern hat angekündigt, ab dem kommenden Wochenende ebenfalls zusätzliche Lkw-Fahrten zu ermöglichen.
Der Hintergrund ist einfach: Wegen der niedrigen Pegel können viele Binnenschiffe nur noch einen Teil ihrer normalen Ladung mitnehmen. Transporte müssen deshalb teilweise auf die Schiene oder die Strasse verlagert werden. Die zusätzlichen Wochenendfahrten sollen verhindern, dass sich Warenströme weiter aufstauen oder Industriebetriebe wegen fehlender Rohstoffe ihre Produktion reduzieren müssen.
Die Ausnahmen gelten allerdings nicht einfach für jeden Transport. In Niedersachsen beispielsweise betrifft die Regelung Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, wenn die Fahrt als Ersatzverkehr aufgrund des Niedrigwassers notwendig ist. Die Regelung gilt dort zunächst bis zum 31. August.
Auch Nordrhein-Westfalen hat die Ausnahme zunächst bis Ende August begrenzt. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben längere Zeiträume bis maximal Ende September vorgesehen. Bremen hat seine Regelung ebenfalls zunächst bis zum 31. August befristet.
Das zeigt aber auch das Problem: Es gibt derzeit keine einheitliche bundesweite Regelung. Speditionen müssen deshalb genau prüfen, durch welche Bundesländer ihre Fahrzeuge fahren und welche Ausnahme dort tatsächlich gilt.
