Höchstbetrag Vertragsstrafe
Quelle: https://www.jurion.de/lexikon/vertragsstrafe/
Bezeichnet den Höchstbetrag, bis zu dem eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe bei Verletzung einer Vertragspflicht geltend gemacht werden darf; sie dient der Begrenzung der Sanktion bei Verstoß.
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