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Höhere Gewalt Definition

Quelle: https://www.investopedia.com/terms/f/force-majeure.asp
Unter Höherer Gewalt (Force Majeure) versteht man eine vertraglich vereinbarte Klausel, die bei außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien die Erfüllung von Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich macht oder verzögert. Typische Beispiele sind Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Hindernisse. Die Klausel entbindt oder entlastet die Parteien von der Haftung bzw. setzt die Leistung aus bzw. beendet den Vertrag.
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