Schadensminderung bei Höherer Gewalt
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Force_majeure
In der Logistik und im Vertragswesen bezeichnet Force Majeure Schadensminderung die Pflicht zur Schadensminderung, wenn ein Ereignis größerer Gewalt die Erfüllung eines Vertrags unmöglich macht oder erheblich beeinträchtigt. Der Anspruch auf Leistungen kann durch Höhere Gewalt ruhen oder eingeschränkt sein, während der betroffenen Partei dennoch eine zumutbare Anstrengung zur Minimierung der entstanden Schäden obliegt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren