Eine Höhere Gewalt Klausel (Höhere Gewalt) regelt, dass eine Vertragspartei von der Erbringung ihrer vertraglich zugesicherten Leistung entbunden oder deren Erfüllung vorübergehend ausgesetzt wird, wenn die Leistung durch außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Willens oder Einflussbereichs der Parteien unmöglich oder unzumutbar wird (z.
Quelle: https://www.britannica.com/topic/force-majeure
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