IBNR-Rückstellung
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/i/ibnr.asp
Rückstellung für Ansprüche, die eingetreten sind, aber noch nicht gemeldet wurden; wird in der Schaden- und Versicherungsbuchhaltung gebildet, um zukünftige Kosten abzudecken, die aus gemeldeten und noch nicht gemeldeten Schadenfällen resultieren.
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