Unverzügliche Transitabfertigung für Luftfracht
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/transit/index_en.htm
Unverzügliche Transitabfertigung für Luftfracht bezeichnet ein Zollverfahren, bei dem ankommende Luftfracht an einem Einreiseflughafen unverzollt und unversteuert weitertransportiert wird. Dabei erfolgt eine beschleunigte Zollabfertigung unter Zollkontrolle bis zum Bestimmungsflughafen, an dem die endgültige Einfuhrabfertigung durchgeführt wird.
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