Incoterms Anlagenlieferung
Hinweis: „Anlagenlieferung“ ist kein eigenständiger offizieller Incoterms-Begriff. Der Ausdruck bezeichnet allgemein eine Liefervereinbarung nach Incoterms, bei der der Verkäufer die Lieferung der Anlage bzw. Anlagekomponenten an den Bestimmungsort umfasst (ggf. inkl. Aufbau/Installation), wobei die Ver– und Entladerechte, Risikoübergang, Versicherung und Zollabwicklung gemäß dem gewählten Incoterms-Term festgelegt werden. Ziel ist die Bereitstellung der gesamten betriebsbereiten Anlage beim Käufer oder an der …
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