Sobald ein Käufer EXW (Ab Werk) als Lieferbedingung akzeptiert, trägt er praktisch die gesamte logistische und zollrechtliche Verantwortung: Er organisiert Abholung, Exportanmeldung, Transport und Importabwicklung auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
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