Incoterms® DAP (geliefert benannter Ort)
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Incoterms#DAP
Der Verkäufer gilt als geliefert, wenn die Ware am ankommenden Beförderungsmittel am benannten Ort zur Verfügung des Käufers bereitsteht. Er trägt alle Risiken bis zu diesem Lieferort, ist aber nicht für das Entladen verantwortlich.
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