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Incoterms-Dokumentenpflicht des Verkäufers

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Verkäufer hat gemäß den gewählten Incoterms und vertraglichen Vereinbarungen die erforderlichen Unterlagen (z. B. Handelsrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis, Frachtbrief, Luftfrachtbrief usw.) bereitzustellen bzw. dem Käufer rechtzeitig zu übergeben, damit dieser die Ware übernehmen und die Einfuhrabfertigung durchführen kann.
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