Incoterms Exportabfertigungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Die Exportabfertigungspflicht bezeichnet die Pflicht, die erforderlichen Zollformalitäten für die Ausfuhr der Güter zu erfüllen bzw. zu veranlassen (Ausfuhrabfertigung), einschließlich der Beschaffung von Ausfuhrgenehmigungen bzw. -dokumenten, im Rahmen eines Incoterms-Vertrags.
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