Incoterms Ausfuhrnachweis
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/Der-Warenverkehr/Export/Exportverfahren/Ausfuhrnachweis/ausfuhrnachweis_node.html
Der Begriff bezeichnet den Nachweis der Ausfuhr von Waren im Rahmen eines Exportvorgangs, der häufig von Zollbehörden verlangt wird, um steuerliche Vorteile (z. B. Mehrwertsteuerausfuhr) oder die Korrektheit der Lieferbedingungen gemäß Incoterms zu belegen. Es handelt sich nicht um einen Incoterms-Term selbst, sondern um den Nachweis der Ausfuhr, der im Zuge der Abwicklung von Exporten erstellt wird.
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