Incoterms Regressanspruch
Ein faktisch gebräuchlicher Begriff ist der so genannte 'Regressanspruch' im Zusammenhang mit Incoterms nicht als eigenständ fest definierter Incoterms-Begriff etabliert. Gemeint ist damit das Rechtsmittel einer Partei, Kosten, Schäden oder andere Ansprüche, die sich aus den vertraglichen Verpflichtungen der Incoterms ergeben, gegenüber der Gegenpartei geltend zu machen (Recourse oder Regress), insbesondere wenn eine Partei für bestimmte Leistungen oder Risiken verantwortlich …
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