Incoterms Regressverzicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Hinweis: Regressverzicht ist kein offizieller Incoterms-Begriff. Es bezeichnet eine vertragliche Klausel, bei der der Verkäufer oder der Käufer auf das Recht verzichtet, gegen die andere Partei oder Dritte Regress zu nehmen, z. B. im Schadenfall oder bei Pflichtverletzungen. Ziel ist es, die Haftung oder Rückgriffsmöglichkeiten zu begrenzen, oft im Zusammenhang mit Versicherungen oder Kreditvereinbarungen.
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