Annahmeverzug
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/annnahmeverzug-104440
Annahmeverzug bezeichnet im Logistik- und Transportwesen den Zustand, in dem der Empfänger die ordnungsgemäße Annahme der gelieferten Waren zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. am vereinbarten Ort verweigert oder nicht ermöglicht, wodurch der Transportprozess verzögert wird und der Empfänger für anfallende Kosten haftet.
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