Gestellungsverletzung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/gestellung
Im Kontext von Logistik, Lieferketten und Transport bezeichnet Gestellungsverletzung die Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflicht, dem Auftraggeber bzw. Empfänger eine Sache, eine Dienstleistung oder personelles Personal bzw. Ausrüstung zum Zwecke der Durchführung eines Auftrags zur Verfügung zu stellen. Damit liegt eine Verletzung der Gestellungs- bzw. Bereitstellungspflicht vor.