Stellt eine Zollbehörde fest, dass eine fĂ€llige Zollschuld nicht beglichen wurde, leitet sie das Inkassoverfahren ein â ein hoheitliches Verfahren zur Beitreibung ausstehender Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Abgaben und allfĂ€lliger Bussen.
Quelle: https://www.zoll.de
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