Innenregress
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regress
Innenregress bezeichnet den Rückgriff einer Partei (z. B. einer Versicherung, eines Frachtführers oder einer Schadensregulierungsstelle) gegen eine andere Partei innerhalb derselben Rechtsgemeinschaft, nachdem eine Haftpflicht- oder Schadensleistung erbracht wurde, um den gezahlten Betrag ganz oder teilweise zurückzufordern; im Gegensatz zum Außenregress, der gegen Dritte gerichtet ist.