Vorsteueraufteilung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Die Vorsteueraufteilung bezeichnet die systematische Zuweisung oder Verteilung des abzugsfÀhigen Vorsteuerbetrags (Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen) auf unterschiedliche Verwendungen bzw. Umsatzarten eines Unternehmens, insbesondere auf steuerpflichtige und steuerbefreite Leistungen. Sie ermöglicht es, die abzugsfÀhige Vorsteuer entsprechend dem Anteil der steuerpflichtigen UmsÀtze oder anderer Bewertungsgrundlagen aufzusplitten.