Vorsteuerkürzung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Reduzierung des abzugsfähigen Vorsteuerbetrags, z. B. wenn ein Unternehmen Vorsteuerbeträge anteilig nur teilweise oder überhaupt nicht geltend machen darf, typischerweise bei gemischter Nutzung von Gegenständen oder bei Nichtgeschäftsgebrauch. Die Kürzung erfolgt in der Regel durch eine verhältnismäßige oder gesetzlich festgelegte Reduktion des abzugsfähigen Vorsteuerbetrags.