Vorsteuervergütungsrückerstattung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/refund_en.htm
Erstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt: Die Zahlung der Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen für Eingangsleistungen (Zukäufe, Waren, Dienstleistungen) gezahlt hat, wird durch das Finanzamt zurückerstattet bzw. erstattet, meist im Rahmen des Vorsteuerabzugs bzw. spezieller Rückerstattungsverfahren.