Lizenzierte Ausfuhrlager
Quelle: https://www.law.cornell.edu/cfr/text/19/19.1
Unter lizenzierte Ausfuhrlager versteht man von der Zollbehörde genehmigte Zolllager, in denen für die Ausfuhr bestimmte Waren unter zollrechtlicher Überwachung ohne Entrichtung von Einfuhrabgaben und inländischen Steuern bis zu ihrer Ausfuhr gelagert, verarbeitet oder bearbeitet werden können.
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