Ein Spediteur, der eine Sendung in einer anderen Rechtsordnung klĂ€ren lassen muss, stösst unweigerlich auf die Strukturen der Internationalen Amtshilfe: die vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Staaten â vorrangig Zollverwaltungen â zum Zweck der gegenseitigen UnterstĂŒtzung bei der Rechtsdurchsetzung, der Abgabenerhebung und der Kontrolle grenzĂŒberschreitender Warenströme.
Quelle: https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitation/instrument-and-tools/conventions/nairobi_convention.aspx
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