Internationale Amtshilfe
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/administrative-cooperation_en
Internationale Amtshilfe bezeichnet die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden zur Durchsetzung von Gesetzen, Erhebung von Steuern, Anwendung von Zoll- und Handelsvorschriften sowie zum Austausch von Informationen und Beweismitteln bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Bereich Transport, Logistik und Zollabwicklung.
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