Exportkontrollstopp
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Glossary/export-control.html
Begriffsdefinition: Eine vorübergehende Aussetzung der äußeren Ausfuhr-/Exportkontrollen durch Behörden, die Genehmigungen für Ausfuhren bestimmter Güter oder Länder vornimmt, meist aus politischen, sicherheitsrelevanten oder außenpolitischen Gründen.
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