Überbordwerfen
Quelle: https://www.businessdictionary.com/definition/jettison.html
Im See- und Transportrecht bezeichnet Überbordwerfen das freiwillige Über Bord werfen von Fracht oder Ausrüstung, um ein in Not geratenes Schiff zu erleichtern und dadurch zur gemeinsamen Sicherheit beizutragen. Eine solche Maßnahme kann einen Vergütungsanspruch nach dem Prinzip der allgemeinen Havarie (General Average) begründen.