Kabotageverkehr tritt im Transport- und Zollalltag auf, sobald ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung Güter ausschliesslich innerhalb eines fremden Landes aufnimmt und abliefert – ohne dabei eine Grenze zu überschreiten.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1072
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