Spediteure und Verlader sehen Kaigebühren regelmässig in den Hafentarifen ausgewiesen: Hafenbetreiber oder Kaimauerbetreiber erheben sie für die Bereitstellung und Nutzung von Kaianlagen beim Laden und Löschen von Seefracht.
Quelle: https://www.marineinsight.com/glossary/wharfage/
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