Kündigung bei Insolvenz
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz
Kündigung bei Insolvenz bezeichnet die außerordentliche Beendigung eines Vertrags durch eine Partei, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet bzw. festgestellt wird. Ziel ist es, den Vertrag vorzeitig zu beenden und weitere Verpflichtungen oder Verluste zu vermeiden.
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