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Kumulation EUR.1

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/rules-origin/cumulation_en
Im Rahmen des EUR.1-Ursprungsnachweises bezeichnet die Kumulation die Möglichkeit, als ursprungswürdig anerkannte Waren oder Materialien aus einem Mitgliedstaat oder Vertragspartei eines Präferenzabkommens bei der Herstellung in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragspartei anzurechnen. Dadurch kann das Endprodukt den Präferenzursprung erlangen und vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen.
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