bilaterale Kumulation
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/markgloss_e/cumulation_e.htm
Eine Regel im Ursprung im Handel mit Präferenzen, nach der Materialien aus den Partnerländern zusammen mit Materialien aus dem eigenen Land bei der Prüfung der Ursprungsregeln berücksichtigt (kumuliert) werden dürfen, sodass ein Produkt als Ursprungsgut gilt, sofern die Ursprungsbedingungen erfüllt sind.
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