Kumulierungsabkommen
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/rules-origin/cumulation_en
Ein Kumulierungsabkommen ist ein bilaterales oder multilaterales Abkommen, das es ermöglicht, Ursprungswaren aus einem Vertragsstaat bei der Ursprungsermittlung in einem anderen Vertragsstaat anzurechnen. Dadurch können Input-Materialien aus verschiedenen Vertragspartnern kumulativ berücksichtigt werden, um Präferenzursprünge im Rahmen internationaler Handelspräferenzen festzustellen.