Im Unterschied zur Ladungssicherung als technischer Massnahme ist die Ladungssicherungspflicht die gesetzlich verankerte Verantwortung von Verladern, Spediteuren und Fahrzeugführern, Güter während des Transports so zu befestigen, dass sie nicht verrutschen, herabfallen oder umkippen können.
Quelle: https://www.dguv.de/medien/inhalt/dguv/dokumente/grundsatz/ladungssicherung.pdf
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