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Länderausnahme

Quelle: https://www.trade.gov/glossary
Länderausnahme: Eine Ausnahme für ein bestimmtes Land von einer Regel, Vorschrift oder Maßnahme im Logistik-, Transport- oder Zollkontext, z. B. eine Befreiung von Zöllen, Abgaben oder Lieferpflichten.

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