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Lagerbürgschaft

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft
Eine Bürgschaft im Zusammenhang mit der Lagerhaltung, bei der eine Person oder Firma als Garantiе für Verpflichtungen aus gelagerten Gütern einsteht, z. B. zur Deckung von Zahlungs- oder Leistungsansprüchen gegen den Lagerhalter oder den Auftraggeber der Lagerung.

Verwandte Begriffe

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