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Lagerhalterhaftung

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Die Lagerhalterhaftung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Lagerhalters für Schäden oder Verluste an gelagerten Gütern, die im Rahmen der Verwahrung auftreten. Sie gilt in der Regel unabhängig vom Verschulden des Lagerhalters, soweit gesetzlich zulässig, und umfasst Maßnahmen wie ordnungsgemäße Verwahrung, Sorgfaltspflichten und Haftungshöhe gemäß HGB bzw. vertraglicher Vereinbarungen.

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