Lagerprozessfreigabe
Quelle: https://www.logistiklexikon.de
Freigabe bzw. Autorisierung eines definierten Lagerprozesses (z. B. Wareneingang, Einlagerung, Kommissionierung, Verpackung, Warenausgang) durch eine befugte Stelle oder das System, nach Erfüllung relevanter Prüfkriterien, damit der Prozess gestartet oder fortgeführt werden darf.