Lagerrechtskontrolle
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagerrecht-33677
Prüfung und Überwachung der rechtlichen Berechtigungen, Eigentums- oder Nutzungsrechte sowie vertraglicher Bestimmungen in Zusammenhang mit der Verwahrung, Lagerung oder dem Umlauf von Gütern in einem Lager (z. B. Eigentumsnachweis, Pfandrechte, Lagerschuldner), einschließlich der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften.