Lagerzonenfreigabe
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagerzonenfreigabe
Die Lagerzonenfreigabe bezeichnet die formale Genehmigung bzw. Freigabe, um Güter in einem definierten Lagerbereich zu bewegen, zu entnehmen oder innerhalb eines Lagers zu transportieren. Sie dient der Kontrolle und Koordination von Warentransporten innerhalb einer Lagerzone sowie der Vorbereitung von Auslagerungen und Ausläufern.