Haftungsklausel Verjährungsverlängerung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Eine vertragliche Bestimmung, die die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Transport-, Logistik- oder Haftungsvorfall verlängert oder modifiziert. Sie setzt dem Anspruchsteller ggf. durch vertragliche Fristen Begrenzungen entgegen und ermöglicht eine längere Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen; sie darf gesetzliche Verjährungsfristen jedoch nicht unterlaufen, soweit zwingendes Recht dies nicht erlaubt.
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